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Was ist eine amtliche Beglaubigung?

FAQ

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch Stempel, Siegel und Unterschrift einer berechtigten Behörde (z.B. Bürgeramt, Ortsgericht). Sie wird für offizielle Dokumente (Zeugnisse, Urkunden) benötigt, oft für Behörden oder Arbeitgeber. Notare führen öffentliche Beglaubigungen durch, etwa für Unterschriften. Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Handelsregisterdokumente
  • Übersetzungen von Handelsregisterdokumente von vereidigten Übersetzern
  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
  • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
  • Führungszeugnisse
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat - siehe unter Download / Links - Vertretungen anderer Staaten in Deutschland)
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Hier können Sie den beglaubigten Handelsregisterauszug anfordern


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Häufig gestellte Fragen zum Handelsregisterauszug (FAQ)

Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug ist ein amtliches Dokument aus dem Handelsregister, das alle wichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Daten eines Unternehmens zeigt. Er enthält unter anderem Angaben zu Unternehmen, Sitz, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Vertretungsberechtigte Personen, Höhe des Kapitals, Handelsregisternummer.

Der Handelsregisterauszug dient als amtlicher Nachweis über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Er schafft Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und wird häufig für Banken, Behörden, Notare, Geschäftspartner, Ausschreibungen oder internationale Nachweise benötigt.

Wo kann ich einen Handelsregisterauszug online bestellen?

Sie können Ihren Handelsregisterauszug sofort online über handelsregister-auszug.de bestellen.

Wählen Sie das gewünschte Handelsregisterdokument aus, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und schließen Sie die Bestellung ab. Wir kümmern uns anschließend um die Bearbeitung und Bereitstellung Ihrer Registerdokumente. Je nach Auswahl erhalten Sie den Handelsregisterauszug als PDF per E-Mail oder bei amtlicher Beglaubigung, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation per Post.

Kann ich einen Handelsregisterauszug online bestellen oder beantragen?

Ja, über handelsregister-auszug.de können Sie sofort Ihren Handelsregisterauszug online bestellen und sofort beantragen, Schnell, Amtlich, Zuverlässig und ohne eigenes Behördenkonto.

Sie müssen dafür kein eigenes Behördenkonto erstellen, geben Sie einfach die Unternehmensdaten ein und wählen Sie aus, welche Registerdokumente Sie benötigen. Wir prüfen Ihre Bestellung und stellen Ihnen die verfügbaren Registerunterlagen entsprechend der Versandart bereit.

Welche Handelsregisterdokumente kann ich bestellen?

Bei uns können Sie die folgenden Handelsregisterdokumente bestellen:

Zusätzlich können Sie je nach Bedarf weitere Dienstleistungen auswählen, zum Beispiel:

Welche Unterlagen verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Unternehmen und den im Handelsregister hinterlegten Dokumenten ab. Sollte ein Unternehmen nicht recherchierbar sein, ist unser Service kostenfrei

Wie lange dauert es, bis ich den Handelsregisterauszug erhalte?

Einen aktuellen Handelsregisterauszug erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Minuten per E-Mail.

Für besonders dringende Fälle bieten wir einen Expressversand an und Sie erhalten den Handelsregisterauszug in maximal 10 Minuten. Wenn Sie einen Handelsregisterauszug sofort benötigen, wählen Sie bitte die Express Seite aus.

Bei dem Versand von amtlichen Beglaubigungen, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation dauert die Bearbeitung länger, weil hierfür zusätzliche behördliche Bearbeitungsschritte erforderlich sind. In diesen Fällen beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 20 Werktagen

Kann ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug beantragen?

Ja, Sie können bei der Bestellung je nach Bedarf eine amtliche Beglaubigung, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation auswählen.

Ein beglaubigter Handelsregisterauszug wird häufig benötigt, wenn das Dokument bei Behörden, Banken, Notaren oder im Ausland verwendet werden soll. Für die Vorlage beim BfAA wird die amtliche Vorbeglaubigung und Apostille benötigt.

Für die internationale Verwendung der Dokumente wird ein Handelsregisterauszug mit Apostille oder Legalisation benötigt.

Kann ich einen Handelsregisterauszug auf Englisch bestellen?

Ja, wir bieten Ihnen als Service die Übersetzung der Handelsregisterdokumente in verschiedenen Sprachen (EN, ES, FR) an, wie den Handelsregisterauszug in englischer Sprache.

Für die Verwendung im Ausland können je nach Zielland zusätzliche Leistungen erforderlich sein, zum Beispiel eine amtliche Beglaubigung, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation.

 

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