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Was ist eine Legalisation?

FAQ

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren im internationalen Urkundenverkehr zu verstehen, bei dem durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet wird, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt werden soll (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961, BGBl. 1965 II S. 875, 876, Apostille und für den umgekehrten Fall – zur Verwendung einer ausländischen Urkunde in Deutschland – die in § 13 Abs. 2 Konsulargesetz). Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird.

Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten (§ 13 Abs. 2 Konsulargesetz). Auf Antrag kann, sofern über die Rechtslage kein Zweifel besteht, in dem Vermerk auch bestätigt werden, dass der Aussteller zur Aufnahme der Urkunde zuständig war und dass die Urkunde in der den Gesetzen des Ausstellungsorts entsprechenden Form aufgenommen worden ist (Legalisation im weiteren Sinn; vgl. für die Legalisation ausländischer Urkunden: § 13 Abs. 4 Konsulargesetz).

Deutschland

Die zur Legalisation zuständigen Vertretungen sind nicht immer in der Lage, diese selbst vorzunehmen. Vielmehr verlangen sie zunächst häufig eine Beglaubigung der Echtheit der Urkunde durch eine Behörde des Staates, aus dem die Urkunde stammt. Soweit deutsche Urkunden im Ausland verwendet werden sollen, ist für die ausländische Vertretung zunächst das Auswärtige Amt als Behörde, mit der sie regelmäßig diplomatisch oder konsularisch verkehren, Ansprechpartner. Das Auswärtige Amt hat aber die Zuständigkeit für Beglaubigungen zum Zweck der Legalisation auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übertragen. Soweit es sich um Urkunden der Behörden oder Gerichte eines Bundeslandes handelt, wendet sich das Bundesverwaltungsamt zur Zwischenbeglaubigung an die zuständige Landesbehörde, weil dem Bundesverwaltungsamt die Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Landesverwaltungen nicht immer bekannt sind. Diese Zwischenbeglaubigung wird in den meisten Bundesländern durch den Präsidenten des Landgerichtes, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen (vgl. bspw. § 19 des Justizgesetzes des Freistaates Sachsen). Meist genügt der Auslandsvertretung schon diese Zwischenbeglaubigung. Falls nicht, nimmt das Bundesverwaltungsamt vor Weiterleitung an die Auslandsvertretung noch eine Endbeglaubigung vor. (Quelle wikipedia)

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Häufig gestellte Fragen zum Handelsregisterauszug (FAQ)

Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug ist ein amtliches Dokument aus dem Handelsregister, das alle wichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Daten eines Unternehmens zeigt. Er enthält unter anderem Angaben zu Unternehmen, Sitz, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Vertretungsberechtigte Personen, Höhe des Kapitals, Handelsregisternummer.

Der Handelsregisterauszug dient als amtlicher Nachweis über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Er schafft Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und wird häufig für Banken, Behörden, Notare, Geschäftspartner, Ausschreibungen oder internationale Nachweise benötigt.

Wo kann ich einen Handelsregisterauszug online bestellen?

Sie können Ihren Handelsregisterauszug sofort online über handelsregister-auszug.de bestellen.

Wählen Sie das gewünschte Handelsregisterdokument aus, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und schließen Sie die Bestellung ab. Wir kümmern uns anschließend um die Bearbeitung und Bereitstellung Ihrer Registerdokumente. Je nach Auswahl erhalten Sie den Handelsregisterauszug als PDF per E-Mail oder bei amtlicher Beglaubigung, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation per Post.

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Sie müssen dafür kein eigenes Behördenkonto erstellen, geben Sie einfach die Unternehmensdaten ein und wählen Sie aus, welche Registerdokumente Sie benötigen. Wir prüfen Ihre Bestellung und stellen Ihnen die verfügbaren Registerunterlagen entsprechend der Versandart bereit.

Welche Handelsregisterdokumente kann ich bestellen?

Bei uns können Sie die folgenden Handelsregisterdokumente bestellen:

Zusätzlich können Sie je nach Bedarf weitere Dienstleistungen auswählen, zum Beispiel:

Welche Unterlagen verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Unternehmen und den im Handelsregister hinterlegten Dokumenten ab. Sollte ein Unternehmen nicht recherchierbar sein, ist unser Service kostenfrei

Wie lange dauert es, bis ich den Handelsregisterauszug erhalte?

Einen aktuellen Handelsregisterauszug erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Minuten per E-Mail.

Für besonders dringende Fälle bieten wir einen Expressversand an und Sie erhalten den Handelsregisterauszug in maximal 10 Minuten. Wenn Sie einen Handelsregisterauszug sofort benötigen, wählen Sie bitte die Express Seite aus.

Bei dem Versand von amtlichen Beglaubigungen, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation dauert die Bearbeitung länger, weil hierfür zusätzliche behördliche Bearbeitungsschritte erforderlich sind. In diesen Fällen beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 20 Werktagen

Kann ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug beantragen?

Ja, Sie können bei der Bestellung je nach Bedarf eine amtliche Beglaubigung, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation auswählen.

Ein beglaubigter Handelsregisterauszug wird häufig benötigt, wenn das Dokument bei Behörden, Banken, Notaren oder im Ausland verwendet werden soll. Für die Vorlage beim BfAA wird die amtliche Vorbeglaubigung und Apostille benötigt.

Für die internationale Verwendung der Dokumente wird ein Handelsregisterauszug mit Apostille oder Legalisation benötigt.

Kann ich einen Handelsregisterauszug auf Englisch bestellen?

Ja, wir bieten Ihnen als Service die Übersetzung der Handelsregisterdokumente in verschiedenen Sprachen (EN, ES, FR) an, wie den Handelsregisterauszug in englischer Sprache.

Für die Verwendung im Ausland können je nach Zielland zusätzliche Leistungen erforderlich sein, zum Beispiel eine amtliche Beglaubigung, amtliche Vorbeglaubigung und Apostille oder Legalisation.

 

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