beglaubigter Handelsregisterauszug
Ein beglaubigter Handelsregisterauszug wird immer dann benötigt, wenn das Dokument vor Behörden, Gerichten oder Notaren verwendet werden soll. Auch Banken, Leasinggesellschaften oder öffentliche Auftraggeber fordern regelmäßig beglaubigte Handelsregisterauszüge, um die Vertretungsbefugnis eines Unternehmens zu überprüfen oder die Existenz der Gesellschaft zu bestätigen. Dazu zählen etwa Anmeldungen zum Handelsregister, Beurkundungen bei Unternehmensverkäufen oder Anträge bei Aufsichtsbehörden. Den Handelsregisterauszug muss man nun nicht beim Amtsgericht per Post bestellen, sondern kann ihn ganz bequem online anfordern. Schließlich hat das Handelsregister in Deutschland eine Auskunftspflicht, die besagt, dass alle Unternehmen ab einer gewissen Größe dort gelistet sein müssen. Die Bestellung des Auszug aus dem Handelsregister ist denkbar einfach, denn man muss nur ein Formular online ausfüllen. Spätestens in 20 Werktagen liegen die notwendigen Daten als beglaubigter Handelsregisterauszug vor. Auch Zusatzinformationen wie die Gesellschafterliste oder Gesellschaftervertrag können individuell bestellt werden, damit die Informationen den Anforderungen des Bestellers entspricht. Da die Zusammenstellung eines individualisierten Auszugs stets eine Menge Arbeit ist und nicht automatisch generiert werden kann, kann diese Dienstleistung nicht kostenlos sein. Dennoch gibt es eine Menge Möglichkeiten, Geld zu sparen, indem man im Internet die Angebote genau vergleicht. Nicht alle Angebote sind ihr Geld wert und bieten wirklich rechtssichere Informationen für den Kunden. Bestellen Sie schnell und unkompliziert Ihren gewünschten beglaubigten Handelsregisterauszug.


