Handelsregisterauszug online bestellen – wir machen es möglich
Sind Sie auf der Suche nach Informationen zu einem Unternehmen oder einem Kaufmann? Möchten Sie eventuell über ein Insolvenzverfahren oder die Auflösung einer Firma Bescheid wissen? Wir machen es Ihnen möglich, wenn Sie einen Handelsregisterauszug online bestellen möchten. Alle von Ihnen geforderten Angaben über den Sitz und die Niederlassung einer Firma, die Rechtsform des Unternehmens, Vorstand, Geschäftsführer, sonstige rechtsmündige Mitglieder, sowie Grund- und Stammkapital und weitere nützliche Informationen erhalten Sie in Form einer PDF-Datei per Email von unserem qualifizierten Team.
Wofür brauchen Sie einen Handelsregisterauszug?
Der Austausch und die Verfügbarkeit zuverlässiger und wichtiger Informationen, über die wesentlichen Bestandteile und Rechtsverhältnisse Ihrer Geschäftspartner, ist für einen dynamischen kaufmännischen Ablauf unverzichtbar. Um beides zu gewährleisten, gibt es das Handelsregister, welches offiziell von Amtswegen über all diese maßgeblichen Informationen verfügt. Sollten Sie einen Handelsregisterauszug online bestellen wollen, so haben Sie die Möglichkeit, diesen mit einer amtlichen Beglaubigung zu erhalten. Für einige Länder ist zudem eine internationale Beglaubigung Apostille erforderlich. Unser Serviceteam bietet Ihnen natürlich ausschließlich vollständige Dokumente und überlässt es Ihnen, ob Sie eine solche Beglaubigung anfordern.
Was bezweckt die Eintragung?
Durch eine Eintragung in das Handelsregister, entstehen sowohl neue Rechte, als auch Pflichten. Auf der positiven Seite für Kaufmänner und Geschäftsleute steht zum Beispiel, dass nur der jeweilige Kaufmann selbst sein Unternehmen mit einer Firmenbezeichnung versehen darf. Sie darf dann von eventuellen Nachfolgern oder Erwerbern grundsätzlich unverändert beibehalten werden. Für ihn gelten allerdings auch bei der Erteilung einer Vollmacht besondere Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Zudem ist er in der Pflicht, Bilanzierungsvorschriften zu beachten und ist stets eigenverantwortlich für etwaige Bürgschaften verantwortlich. Schuldanerkenntnisse sind immer auch mündlich wirkungsvoll und können, ebenso wie Vertragsstrafen, nicht vermindert werden. Allerdings steht es Kaufleuten frei, Schiedsverträge eigenverantwortlich und informell abzuschließen. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zu ehrenamtlichen Richtern für Bestandtaten des Handels ernannt zu werden.
Bei uns können Sie einen solchen Handelsregisterauszug online bestellen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!