Handelsregisterauszug mit Apostille
Offizelle Dokumente für internationalen Rechtsverkehr
Für die Anerkennung deutscher Handelsregisterdokumente im Ausland wird ein beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille (Haager Übereinkommen) benötigt. Kein Problem, für die Vorlage im Ausland können Sie sofort den beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille beantragen. Diese Dokumente werden vom Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts mit einer amtlichen Beglaubigung versehen und vom Landgericht mit der Überbeglaubigung der Apostille / Legalisation ausgestellt. Die offizell beglaubigten Dokumente werden in Deutschland nur auf Amtspapier ausgedruckt zur Verfügung gestellt. Die Dauer der Ausstellung kann je nach Größe des Amtsgerichts und Landgericht bis zu 21 Tage betragen. Die beglaubigten Handelsregisterauszzüge muss man nicht beim Amtsgericht per Post bestellen, sondern kann ihn ganz bequem online beantragen. Je nach Bundesland werden die amtlichen Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk, Dienstsiegel und Unterschrift versehen. Die Bestellung offizeller beglaubigter Handelsregisterauszüge ist denkbar einfach, denn man muss nur ein Formular online ausfüllen.
Hier können Sie einen Handelsregisterauszug mit Apostille beantragen



